Wie geht es nach den Lockerungen beim WMTV weiter?

In den letzten beiden Tagen gab es unwahrscheinlich viele Änderungen, Lockerungen und auch – teils wieder einmal – widersprüchliche Informationen. Besonders das Thema „Sport“ inklusive der Öffnungen von Sportanlagen, Hallen und der daraus resultierenden Verfügungen sowie Vorschriften, waren oft nicht eindeutig zu verstehen.

Nachfolgend haben wir einmal eine kleine Übersicht (Stand 09.05.2020) erstellt, welche `uns´ als WMTV direkt betreffen. Diese Übersicht hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann sich inhaltlich jederzeit durch behördliche An- oder Verordnungen ändern. Genaueres werden Euch im Zweifelsfall Eure Übungsleiter und Trainer mit auf dem Weg geben.

Wichtig ist vor allem erstmal eines: „Ruhe bewahren und lernen, mit der neuen Normalität umzugehen.“ Dies wird sicherlich für uns alle in der ersten Zeit eine große Belastung und Umstellung werden, aber wenn wir regelmäßig miteinander sprechen und sich alle an die Vorschriften und Regeln halten und auch mitdenken und die Augen offenhalten, sollten wir dies gemeinsam schaffen.

Außensportanlage (Ausnahme Bolzplätze) sind wieder geöffnet

Gem. der Corona-Schutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW in der ab dem 07.05.2020 gültigen Fassung ist der kontaktlose Sport auf den privaten und öffentlichen Außensportanlagen wieder erlaubt. Nach einem Beschluss des Krisenstabes der Stadt Solingen vom 08.05.2020, werden die städtischen Außensportanlagen ab dem 09.05.2020 wieder für den Trainingsbetrieb der Vereine freigegeben.

Dies betrifft für den Wald-Merscheider TV die Angebote Boule, Leichtathletik, Lauftreff, Walking und Nordic-Walking, Hockey und Rugby. Also die Abteilungen, welche auch reguläre Trainingszeiten „draußen“ haben.

Unsere Tennisabteilung darf ebenfalls wieder ihrem Sport nachgehen. Aus diesem Grunde werden wir ab dem 09.05.2020 unsere Tennisanlage (nach behördlichen Vorgaben) ebenfalls wieder geöffnet.

Für die Nutzung durch die Vereine gelten die folgenden Auflagen:

(Auszug – Ergänzungen und Hinweise erfolgen durch die Übungsleiter)

  • Die Benutzung der Dusch- und Umkleideräume sowie die Benutzung der Gemeinschaftsräume ist untersagt.
  • generell wird empfohlen, sich vor und nach der Nutzung der Sportanlage gründlich die Hände zu waschen.
  • Die Nutzung von Vereinshäusern ist derzeit noch nicht erlaubt! Arbeiten an den Vereinshäusern dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln (z. B. Abstand 1,5 m etc.) durchgeführt werden Ebenso dürfen die in den Dienstleistungsverträgen vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden.
  • Für jedes Training ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die bei Bedarf zur Nachverfolgung von Infektionsketten vorzulegen ist. Die Liste ist jeweils mindestens 3 Wochen aufzubewahren. Sportlerinnen und Sportlern mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme am Training zu verweigern.
  • Die Vereinstrainingszeiten haben weiterhin Vorrang vor der öffentlichen Nutzung, damit können Nutzer, die nicht der Trainingsgruppe angehören, während des Vereinstrainings von der Anlage verwiesen werden.

(…)

Die Angebote im Gymnastikraum und Studio stehen

ab dem 18.05.2020 wieder zur Verfügung

Da zurzeit noch der Maler im Fitness-Studio aktiv ist, am Montag eine Grundreinigung des Bodens erfolgt und am Dienstag sowie Mittwoch eine Grundreinigung des kompletten Studios durchgeführt wird, können wir am 11.05.2020 noch nicht öffnen. Da wir aufgrund der „Corona-Pause“ alle machbaren Arbeiten vorgezogen haben, können wir daher eine spätere Renovierungspause (Stand heute) wohl vermeiden.

>>> Weitere Informationen folgen! <<<

[Daniel Konrad]