Informationen des LSB NRW zur Coronaschutzverordnung ab 03.05.2021

Die seit 23.04.2021 gültigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) überlagern sich in ihren Auswirkungen für den Sport gegenseitig. Zwischenzeitlich konnten die meisten damit verbundenen Fragen vom LSB geklärt werden. Die Informationen beruhen auf einer Verständigung der Sportministerkonferenz mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium. Die aktuell (03.05.2021) gültige Fassung der CoronaSchVO für NRW  ist dabei bereits mit berücksichtigt.

Entscheidend für die Vereinsbasis ist aus Sicht des LSBs, was bei welchen Inzidenzwerten in NRW erlaubt ist und was nicht. Ob sich die jeweiligen Regeln aus dem IfSG oder der CoronaSchVO oder aus beiden Regelwerken zusammen ergeben, dürfte dagegen weniger von Interesse sein.

Daher hat der LSB die angehangene Tabelle (2 Seiten!) mit den aktuellen Regeln für den Sport überblicksartig zusammengefasst. Alle aktuellen Bestimmungen für den Sport in Solingen findet ihr auf der Seite der Stadt Solingen und zwar HIER.

Nachstehend noch einige grundsätzliche Anmerkungen:

  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 gilt unverändert die CoronaSchVO, s. o.

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift das IfSG.

  • Wenn in der CoronaSchVO strengere Regeln als im IfSG festgelegt sind, gilt die CoronaSchVO.

  • Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport in NRW nach wie vor nicht erlaubt ist. Sobald die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der CoronaSchVO Gruppenangebote grundsätzlich wieder zulassen, werden wir die Durchführung von Rehabilitationssport erneut bewerten und Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlichen.

  • Laut IfSG sollen, bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100, Anleitungspersonen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde das verlangt. Zuständige Behörde in NRW ist das Gesundheitsministerium. Sie verlangt derzeit keine Vorlage eines Tests.

    • In Rücksprache mit der Stadt Solingen, brauchen jetzt auch in Solingen die Trainer*innen von 5er Kindergruppen keinen tagesaktuellen negativen Coronatest mehr vorzulegen!
  • In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 sind Bildungsangebote in Präsenz und damit auch Bildungsangebote im Sport untersagt (betrifft Schwimmunterricht im Anfänger- und Kleinkindschwimmen und Einzelanleitung bei anderem Sport, siehe Tabelle).

Alles Weitere kann in den beiden angefügten Tabellen abgelesen werden!

[Quelle: Landessportbund & Solinger Sportbund]