Die Geschichte der Satzungen des WMTV 1861 e.V.

Auf der Gründungsversammlung am Dienstag den 03.09.1861 in der Gastwirtschaft von Peter Ludwigs an der Scheuer, wurde vom ersten gewählten Vorstand auch ein Gründungsprotokoll mit einer Satzung beschlossen. Das Original liegt heute im Solinger Stadtarchiv und der WMTV besitzt eine Kopie.

Der erste Vorsitzende des Wald-Merscheider TV und weitere 7 Personen beschlossen diese Satzung. Ebenfalls anwesend waren damals ca. 40 Personen bzw. spätere Mitglieder des Vereins. August Bohne (1. Vorsitzender) Otto Garnich (2. Vorsitzender), Emil Morsbach (1. Turnwart), Rudy Eylert (2. Turnwart), Heinrich Köller (1. Schriftwart), Hugo Stein (2. Schriftwart), Enrst Plümacher (Kassenwart) und Gustav Hartkopf (Zeugwart), belegten die ersten Ämter des WMTV 1861 e. V. Als Anschrift für den Verein wurde die Anschrift von Otto Garnich genommen.

In der Gründungssatzung stand noch, dass neben den geistigen und Leibesübungen auch gesellige Zusammenkünfte und Unterhaltung, sowie Redevorträge, zur Einwirkung des turnerischen Geistes zu erreichen seien.
Mitglied konnte nur jeder „deutsche“, unbescholtener junger Mann ab den 11 Lebensjahr werden. Kleinkinder, ausländische Bürger oder Frauen durften damals dem Verein nicht beitreten.

1875 wurde die „Ballotage“ – eine Kugelwahl – abgeschafft. Jedes neu werdende Mitglied musste sich dem Vorstand vorstellen und hoffentlich auch Turner gewesen sein. Er konnte auch nur von einem anderen Mitglied vorgeschlagen werden. Die Vorstandskollegen wählten dann mit einer weißen oder schwarzen Kugel, ob das neue Mitglied auch aufgenommen würde. Weiß = JA – Schwarz = NEIN. Heute geht dies bei fast 2.500 Mitgliedern glücklicherweise viel einfacher und schneller.

Es gab aber damals auch die Möglichkeit nicht aktiv am Sport teilzunehmen und sich als Turnfreund registrieren zu lassen.

Wenn ein Vorstandsmitglied 3 x unentschuldigt zu den Sitzungen gefehlt hatte, wurde er aus dem Vorstand geschmissen!

Am 22.10.1904: wurde der erste „engere“ Vorstand für das Melden beim Königlichen Amtsgericht beschlossen (1. Vorsitzende, 1. Turnwart und 1. Schriftwart). Vorher mussten für Entscheidungen des Vorstandes immer 9 Turnratsbrüder anwesend sein, was oft für kleinere Entscheidungen sehr hinderlich war. Unter der Nummer 14 wurde der Antrag am 02.05.1914 eingetragen.

Seite 1914 wurde man ein Mitglied ab dem vollendeten 17. Lebensjahr und vorher als „Zögling“ aufgenommen. Damals mussten die Turner ihren Beitrag auch als Vierteljahresbeitrag im Voraus zahlen.

Die erste gedruckte Version eine WMTV Satzung besteht seit 1914. Dies ist ein kleines Heftchen. Originale liegen im Archiv der Stadt Solingen und im Archiv WMTV. Einige Jahre später gab es dazu eine kleine Erweiterung in Form einer vierseitigen Beilage.

Mit der Entwicklung des Vereins, der Gesellschaft und der Sportler, veränderten sich auch die Satzungen des WMTV 1861 e. V.

So gab es vom Staat der Nationalisten am 25.05.1935 eine aufgezwungene Einheitssatzung vom Reichsbund für Leibesübungen. Mitglieder mussten 14 Jahre sein und durften auch nur Sport treiben, wenn sie beim Bund Deutscher Mädchen oder bei der HJ (Hitler-Jugend) waren. Damals mussten die Mitglieder auch deutschen oder anverwandten Blutes sein.

Nach dem Krieg wurden auch die Satzungen komplett wieder neu geschrieben und das erste Mal waren Mitglieder des Vereins „beider Geschlechts“, obwohl es schon 1910 eine „Turnerinnenabteilung“ gab. Die Damen durften mitturnen und wurden später auch im Verein aufgenommen, aber richtig als stimmberechtigtes Mitglied bekamen die Damen erst viel später die Rechte wie die Männer. Seit 1982 gibt es eine Jugendordnung im WMTV und seit 2000 eine eigene Tennisordnung.

In den Folgejahren wurden die Satzungen den allgemeinen Veränderungen der Gesellschaft und der Vereine stets aktualisiert und angepasst. Heute halten sich sehr viele Satzungen an die Vorgaben des Landessportbund für Vereine. Auch sind die heutigen Satzungen wesentlich kompakter und haben nicht wie Früher teilweise bis zu 40 Paragraphen und Inhalte, die eigentlich nicht in eine Satzung gehören.

Heutzutage werden die Satzungen fast alle 5 Jahre angepasst und verändert. Moderne Strukturen und Formulierungen, aber auch andere Haftungsgrundlagen und Aufgaben innerhalb des Vereins machen dies notwendig.

[Andreas Lukosch]