Corona Update vom 16.01.2022 – Wer gilt als geboostert?

„Zurzeit verändert sich die Corona Schutzverordnung fast wöchentlich. Am letzten Sonntag kam kurzfristig eine Aktualisierung der erst in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung. Sie ist bereits seit Sonntag gültig. In ihr werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat. Wir hoffen die Übersicht hilft weiter und schafft nicht noch mehr Verwirrung. Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen einer größeren Zielgruppe den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat, haben wir eine Übersicht angehangen.“

Als geboostert gelten demnach (Kurzfassung):

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die an Corona erkrankt sind haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

Alle anderen Bestimmung bleiben wie bisher bestehen.

(Übersicht zusammengestellt vom LSB NRW)