Aktuelle Situation Sport in Solingen ab 30.05.2020
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Per 30.05.2020 gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung (aktuell hier hinterlegt), welche deutliche Lockerungen mit sich bringen, die auch für uns als WMTV sehr relevant sind.
Zu allererst wurden in der Klingenstadt die Änderungen im Bereich
„Freisport“
umgesetzt, die auszugsweise (die kompletten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt) wie folgt aussehen:
Ab sofort dürfen wieder bis zu zehn Personen untereinander in Kontakt treten und somit wieder „normalen“ Sport treiben. Das bedeutet, dass auch Ballspiele wieder erlaubt sind, sprich also zum Beispiel „Fußballspiele n einem Rahmen von maximal 5 gegen 5“.
Darüber hinaus wird auch die Nutzung der Duschanlagen und Umkleidekabinen wieder erlaubt sein – allerdings nur mit max. 10 Personen und weiterhin mit 1,5 Meter Abstand.
Apropos Abstand: Auch wenn „Kontakte“ beim Sport im Freien wieder erlaubt ist, sollte dies nicht unbedingt permanent ausgenutzt werden. Um ein mögliches Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollten immer wieder längere Übungen mit Abstand durchgeführt werden – was aber in der Regel ja keim Problem darstellen sollte.
Ein kurzer Hinweis zu den städtischen Bolzplätzen: Diese werden aus organisatorischen Gründen wohl erst nach Pfingsten wieder genutzt werden können.
Hinweise zum Hallensport ab 03.06.2020
Die städtischen Hallen dürfen ab Mittwoch, 03.06.2020, wieder genutzt werden. Auch hier wird es von Seiten der Stadt noch weitere Informationen geben – allerdings erst nach Pfingsten. Dann wird es auch Hinweise zu den Dusch- und Waschräumen geben. Sicher ist nur – stand heute – dass das Land NRW in der Halle keinen Kontaktsport vorgesehen hat…
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Nachfolgend alle Änderungen / der aktuelle Stand der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchoVO) in der Fassung vom 30.05.2020 (hier: FREISPORTANLAGEN):
- Personengruppen, die im § 1 Abs. 2 CoronaSchVO genannt sind, dürfen nicht-kontaktfreien Sport im Freien treiben. Dies bedeutet u. a., dass Gruppen von höchstens 10 Personen ohne Beachtung der Abstandsregeln Sport treiben dürfen. Es wird empfohlen, dass die Gruppen im Trainingsbetrieb, die nicht-kontaktfrei trainieren, möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen. Zwischen einzelnen Trainingsgruppen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Größere Gruppen dürfen nur kontaktfrei und unter Beachtung der Abstandsregeln Sport treiben.
- Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist grundsätzlich in einer festen Gruppe von höchstens 10 Personen (§ 1 Abs. 2) möglich. Die organisatorischen Regelungen hierzu liegen in der Eigenverantwortlichkeit der Vereine. Eine tägliche Reinigung der Umkleiden und Duschen wird dabei als Standard vorausgesetzt.
- Die öffentlichen Außentoiletten dürfen während des Vereinstrainings im Rahmen der Schlüsselverantwortung von den Vereinen geöffnet werden. Außerhalb der Vereinstrainingszeiten sollen die Toiletten verschlossen bleiben Bitte daher die Schließung nach dem Training nicht vergessen! Dort stehen den Nutzern Seife und Papierhandtücher zur Verfügung.
- Generell wird empfohlen, sich vor und nach der Nutzung der Sportanlage gründlich die Hände zu waschen.
- Evtl. notwendige Desinfektionsmittel sind von den Vereinen selbst bereitzustellen.
- Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wieder genutzt werden. Die Einhaltung des Mindestabstandes ist in der in § 1 Abs. 2 vorgesehenen festen Gruppe von höchstens 10 Personen nicht erforderlich.
- Für jedes Training ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die bei Bedarf zur Nachverfolgung von Infektionsketten vorzulegen ist. Die Liste ist jeweils mindestens 4 Wochen aufzubewahren. Sportlerinnen und Sportlern mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme am Training zu verweigern.
- Die Vereinstrainingszeiten haben weiterhin Vorrang vor der öffentlichen Nutzung, damit können Nutzer, die nicht der Trainingsgruppe angehören, während des Vereinstrainings von der Anlage verwiesen werden.
- Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind im Freien nach Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b wieder zulässig. Die Regelung „höchstens 10-Personen“macht z. B. kleinere Tennis- oder Leichtathletikwettkämpfe wieder möglich. Fußballspiele könnten maximal in einem Rahmen 5 gegen 5 durchgeführt werden.
- Zu den erlaubten Wettbewerben könnten unter Auflagen 100 Zuschauer auf der Sportanlage zugelassen werden. Das gilt auch für den Trainingsbetrieb auf den Freisportanlagen, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese sind die Steuerung des Zutritts und die Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 m (auch in Warteschlangen). Zudem wird für die Zuschauer das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes empfohlen.
Ansonsten gelten folgende weiteren Regeln, um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen. die wir auch noch einmal auf Schildern auf der Sportanlage deutlich machen:
- Der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist außerhalb der Trainingsgruppe einzuhalten
- Die Vorgaben und Empfehlungen der Fachverbände sind einzuhalten
[Quelle: E-Mail der Stadt Solingen]