Nachfolgend alle Änderungen / der aktuelle Stand der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchoVO) in der Fassung vom 03.06.2020 (hier: HALLENSPORT):

.

Gemäß der CoronaSchVO in der aktuell gültigen Fassung ist der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb in den städtischen Turnhallen wieder erlaubt. Die entsprechende Klarstellung in der CoronaBetrVO ist jetzt auch für den Vereinssport erfolgt.

Laut Beschluss des Krisenstabes der Stadt Solingen gelten die bisherigen Nutzungsvereinbarungen. Hiervon ausgenommen sind die nachfolgend genannten Hallen, welche aufgrund schulischer Nutzung oder baulicher Maßnahmen derzeit nicht zur Verfügung stehen:

  • Sporthalle FALS/alt an der Wittkuller Straße (Friedrich-Albert-Lange-Sporthalle/Hallenteile 1-3)
  • Turnhalle Guntherstraße an der Sekundarschule
  • Turnhalle Klauberg
  • Gymnastikhalle Deller Straße

Für die Nutzung der Hallen durch die Vereine gelten

grundsätzlich die folgenden Auflagen:

  • Die im Gebäude befindlichen Toiletten dürfen benutzt werden, da dort eine Handwaschgelegenheit besteht. Papierhandtücher und Seife werden bereitgestellt. Desinfektionsmittel müssten sich die Nutzer selbst besorgen. Die Räume mit den Handwaschgelegenheiten dürfen nur einzeln betreten werden. Die Desinfektion von Sportgeräten erfolgt in eigener Verantwortung der Nutzer.
  • Die Umkleide- und Duschräume bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen und dürfen nur dort als Zugang zur Halle genutzt werden, wenn kein anderer Zugang besteht. Daher muss der Bekleidungswechsel und das Duschen Zuhause stattfinden. Die Geräteräume mit dem Trainingsmaterial dürfen nur von einer Person (dem Trainer) zum Aus- und Einräumen betreten werden. Großsportgeräte sind von der Nutzung ausgeschlossen. Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • Die Räume müssen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten durch die Nutzer während und nach der Nutzung gelüftet werden
  • Die Reinigung erfolgt wie bisher einmal täglich durch den städtischen Reinigungsservice.
  • Die Steuerung des Zutritts erfolgt über die Vereine. Die Nutzergruppen nehmen die Hallen im Rahmen ihrer bisherigen Nutzungszeiten in Anspruch, verkürzen diese aber wie folgt: Die Nutzungszeit beginnt und endet jeweils 10 Minuten früher, um eine Begegnung der unterschiedlichen Trainingsgruppen beim Wechsel der Nutzer zu vermeiden.
  • Es sind keine Zuschauergruppen zugelassen, lediglich bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Halle durch maximal eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  • Sportler mit erkennbaren „Erkältungssymptomen“ ist die Teilnahme am Training zu verweigern. Über jede Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die mindestens drei Wochen aufzubewahren und bei Bedarf vorgelegt werden kann, um ggfls. Ansteckungsketten zu verfolgen.
  • Weitere über die obigen Regeln hinaus gehenden Festlegungen treffen die Vereine im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung für den Trainingsbetrieb und seine Mitglieder aufgrund der ausgeführten Sportart und der dazu von den jeweiligen Verbänden empfohlenen Regelungen selbst.
  • Die Teilnehmerzahl am Hallentraining sollte sich nach der Größe der Halle bemessen. Für den statischen Sport ließe sich hier ggf. aus der CoronaSchVO eine Mindestfläche von 10 m² pro Person ableiten. Für den dynamischen Sport muss das für jede einzelne Sportart, vielleicht mit Hilfe der Sportfachverbände festgelegt werden.

Ansonsten gelten folgende weitere Regeln,

um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen:

  • Aufenthalt nur zum Trainingsbetrieb
  • Bis mind. 15 Juni 2020 bleibt in allen Hallen ein Kontaktverbot – nur kontaktfreier Sport ist erlaubt !! Keine Wettkampfsimulationen, keine Spielformen und keine Abschlussspiele…
  • Der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten
  • regelmäßig Hände waschen

Wir freuen uns sicherlich alle darüber, dass auch Hallensport jetzt wieder möglich ist, wenn auch mit Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass diese Lockerungen nicht bedeuten, dass wir jetzt so weiter machen können, wie in der Zeit vor Corona. Gesundheitsschutz ist immer noch oberstes Gebot! Ich erwarte, dass sich alle an die Regeln halten und damit dazu beitragen, dass Risiko von Infektionen weitmöglichst zu reduzieren. Bitte informieren Sie Ihre Aktiven, insbesondere Ihre Trainer über diese Regeln.

Über diese Regeln hinaus haben einzelne Verbände noch einmal sportartenspezifische Hinweise gegeben. Bitte nehmen Sie diese bei Ihrem Handeln mit auf. (Infos darüber erhalten die jeweiligen Übungsleiter, sobald diese vorliegen!)

Die Nutzer sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Insgesamt wird sehr viel Wert auf die Eigenverantwortung gelegt. Tragen Sie dazu bei, dass sich alle an die Regeln halten, damit wir diese Chance nutzen und wir keine Rückschläge erleiden, die dann wieder zur Schließung der Sportanlagen führen könnten.

[Quelle Stadt Solingen]