Aktuelle (geplante) Lockerungen SPORT per 15.06.2020

WICHTIGE Vorab-Info:

 Die nachfolgenden Lockerungen müssen erst noch durch den Krisenstab der Stadt Solingen bestätigt und schriftlich fixiert werden. Abweichungen bezüglich der ab dem 15.06.2020 geltenden CoronaSchVO des Landes NRW sind unter Umständen möglich. Da die Stadt Solingen durch den Brückentag ein „langes Wochenende“ hat, ist es durchaus möglich, dass die Lockerungen erst zeitversetzt umgesetzt werden.

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  • Gemäß der CoronaSchVO in der aktuell gültigen Fassung (In der ab dem 15. Juni 2020 gültigen Fassung) ist der NICHT-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb in den städtischen und privaten Turnhallen wieder erlaubt. Geplant sind Gruppen mit bis zu 10 Personen.
  • Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist im Freien nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss.

Weitere Einzelheiten bzw. Änderungen werden nach Bestätigung der Stadt Solingen hier bekannt gegeben.

[Daniel Konrad]