Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist unser Fitness-Studio zur zeit (bis voraussichtlich 30.11.2020) geschlossen!
Für ein Training im Fitnessstudio sind folgende Regeln dringend einzuhalten (ab 30.06.2020):
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- Eine Trainingseinheit muss vorher terminiert werden. Sprecht hierfür bitten den anwesenden Übungsleiter an oder ruft im Studio unter der 0212- 231 14 75 an.
- Eine Trainingseinheit ist auf maximal 90min. begrenzt und es dürfen pro Woche maximal 2 Einheiten durchgeführt werden, damit alle die gleichen Möglichkeiten haben.
- Das Umziehen und Duschen ist unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5 m gestattet.
- Auf dem WMTV-Gelände herrscht Mund-und-Nasenschutz-Pflicht. Im Fitnessstudio selbst stet es euch frei, ob ihr eine Maske tragen möchtet.
- Training ist nur mit einem großen Badehandtuch möglich. Aufgrund der aktuellen Situation können wir euch keine Handtücher stellen.
- Wenn ihr spezielles Sportequipment nutzt und es Zuhause schon habt, bringt dieses bitte mit.
- Bei verdächtigten Symptomen oder bei Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 ist der Zutritt zum WMTV-Gelände untersagt.
- Vor jedem Training bitte die Hände waschen und diese anschließend desinfizieren.
- Achtet während des Trainings bitte auf einen Mindestabstand von 1,5m.
- Der Getränkeausschank mit Getränkebehältnissen vom Studio ist wieder gestattet. Es steht euch aber frei, ein eigenes glasfreies Behältnis mitzubringen.
Danke für Euer Verständnis!
Die Studioleitung
WICHTIG: Ab Mittwoch, 16.12.2020, muss behördlicherseits auch wieder der Rehasport beim WMTV eingestellt werden…!
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Für die Kurse im Fitness- und Gesundheitsbereich sind folgende Regeln dringend einzuhalten (ab 18.05.2020):
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Hallo liebe Übungsleiter und Kursteilnehmer,
nun dürfen wir unsere Tore wieder ab dem 18.05.2020 mit vielen Regeln öffnen.
Damit dies gelingt sind wir maßgeblich auf Eure Hilfe und Unterstützung angewiesen. Ich bitte Euch alles aufmerksam durchzulesen.
- Das Fitnessstudio und alle Kurse (auch Reha- Orthopädie) in der Gymnastikhalle dürfen auf jeden Fall ab dem 18.5. wieder loslegen.
- Es gelten überall die allgemeinen Corona- Schutzregeln. Abstand von 1,5 m und regelmäßiges Händewaschen, sowie eine Mund- und Nasenschutzpflicht (empfohlen) auf dem gesamten WMTV Gelände.
- Die maximale Teilnehmerzahl in der Gymnastikhalle wurde angepasst. Aus diesem Grund habt ihr bereits heute Morgen Kurslisten von Sabina erhalten. Ich bitte Euch Eure Gruppen entsprechend aufzuteilen und diese darüber auch zu informieren (anrufen oder per Whatsapp- Gruppen falls vorhanden).
- Die Teilnehmerzahl am Hallentraining sollte sich nach der Größe der Halle bemessen. Für den statischen Sport ließe sich hier ggf. aus der CoronaSchVO eine Mindestfläche von 10 m² pro Person ableiten. Für den dynamischen Sport muss das für jede einzelne Sportart, vielleicht mit Hilfe der Sportfachverbände festgelegt werden. Bedeutet für den WMTV max. 30 Personen pro Training in der WMTV Halle.
- (Die Teilnehmerzahlen in den anderen Hallen varieren)
- Bittet Eure Teilnehmer bereits umgezogen zu kommen und sich vor Kursbeginn die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Vor Ort stehen Mittel bereit.
- Die Geräteräume mit dem Trainingsmaterial dürfen nur von einer Person (dem Trainer) zum Aus- und Einräumen betreten werden. Großsportgeräte sind von der Nutzung ausgeschlossen. Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
- Es sind keine Zuschauergruppen zugelassen, lediglich bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Halle durch maximal eine erwachsene Begleitperson zulässig.
- Über jede Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die mindestens drei Wochen aufzubewahren und bei Bedarf vorgelegt werden kann, um ggfls. Ansteckungsketten zu verfolgen.
- JEDER der Krankheitssymptome aufweist, darf das WMTV Gelände, die Sportanlage oder Halle NICHT betreten und am Sport teilnehmen.
- Training darf nur mit einem großen Badehandtuch stattfinden, welches die Matte vollständig bedeckt. KEINE Ausnahmen! Wer eine eigene Matte und Trainingsmaterialien hat, bringt diese bitte mit.
- Ausdauersport, HIIT, Tabata und alles mit erhöhter Atemfrequenz ist zu unterlassen.
- Jeder Kurs muss 10 Minuten vorher beendet werden und die Teilnehmer müssen das Gebäude verlassen. Erst dann darf der nächste Kurs rein, damit ein möglichst kontaktloser Wechsel gewährleistet werden kann.
- Während des aktiven Sports im Studio und Kursraum braucht man keine Maske tragen!!!
- Alle benutzten Trainingsgeräte müssen anschließend gereinigt werden. Mittel dafür stehen im Massageraum bereit. Das betrifft nicht die Matten, da diese ja mit ausreichend großen Handtüchern genutzt werden.
- Bitte gebt Euren Teilnehmern auch Anmeldungen und Kurshefte für das 2. Halbjahr mit. Wir hoffen ,dass sich alles weiter normalisieren wird.
- Die Kurse finden wie geplant bis Ende Juni statt. In den Ferien wird auch das Ladies Spezial stattfinden. Auch wird ab dem 2.7. für 8 Wochen das Angebot „Sport im Park“ kostenlos donnerstags 17.00 Uhr im Walder Stadionangeboten.
- Für jeden Kurs- Übungsleiter haben wir die Teilnehmerliste, Anwesenheitslisten, Kursanmeldung usw. auch in Papierform zusammengestellt und diese können ab Mittwoch zu den Geschäftsstellenzeiten oder nach telefonischer Rücksprache mit Andreas (01577- 2152300) oder mir (01577-2564685) abgeholt werden.
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Insgesamt wird sehr viel Wert auf die Eigenverantwortung gelegt. Tragen Sie dazu bei, dass sich alle an die Regeln halten, damit wir diese Chance nutzen und wir keine Rückschläge erleiden, die dann wieder zur Schließung der Sportanlagen führen könnten!
Nachfolgend alle Änderungen / der aktuelle Stand der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchoVO) in der Fassung vom 15. Juli 2020 (hier: FREISPORTANLAGEN):
- Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist im Freien nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss.
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- 300 Zuschauer dürfen nun eine Sport- oder Wettbewerbsanlage betreten; unter Berücksichtiung der Mindesabstände! Auch hier gilt: die einfache Rückverfolgbarkeit muss jederzeit gewährleistet sein…
- Die Benutzung der Duschen wieder erlaubt. Es dürfen sich unter Wahrung des Abstandsgebots maximal 10 Personen gleichzeitig im Duschraum aufhalten. Die organisatorischen Regelungen hierzu liegen in der Eigenverantwortlichkeit der Vereine. Eine tägliche Reinigung der Umkleiden und Duschen wird dabei als Standard vorausgesetzt.
- Die öffentlichen Außentoiletten dürfen während des Vereinstrainings im Rahmen der Schlüsselverantwortung von den Vereinen geöffnet werden. Außerhalb der Vereinstrainingszeiten sollen die Toiletten verschlossen bleiben Bitte daher die Schließung nach dem Training nicht vergessen! Dort stehen den Nutzern Seife und Papierhandtücher zur Verfügung.
- Generell wird empfohlen, sich vor und nach der Nutzung der Sportanlage gründlich die Hände zu waschen.
- Evtl. notwendige Desinfektionsmittel sind von den Vereinen selbst bereitzustellen.
- Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wieder genutzt werden. Die Einhaltung des Mindestabstandes ist in der in § 1 Abs. 2 vorgesehenen festen Gruppe von höchstens 10 Personen nicht erforderlich.
- Für jedes Training ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die bei Bedarf zur Nachverfolgung von Infektionsketten vorzulegen ist. Die Liste ist jeweils mindestens 4 Wochen aufzubewahren. Sportlerinnen und Sportlern mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme am Training zu verweigern.
- Die Vereinstrainingszeiten haben weiterhin Vorrang vor der öffentlichen Nutzung, damit können Nutzer, die nicht der Trainingsgruppe angehören, während des Vereinstrainings von der Anlage verwiesen werden.
- Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind im Freien nach Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b wieder zulässig. Die Regelung „höchstens 10-Personen“macht z. B. kleinere Tennis- oder Leichtathletikwettkämpfe wieder möglich. Fußballspiele könnten maximal in einem Rahmen 5 gegen 5 durchgeführt werden.
- Zu den erlaubten Wettbewerben könnten unter Auflagen 100 Zuschauer auf der Sportanlage zugelassen werden. Das gilt auch für den Trainingsbetrieb auf den Freisportanlagen, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese sind die Steuerung des Zutritts und die Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 m (auch in Warteschlangen). Zudem wird für die Zuschauer das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes empfohlen.
Ansonsten gelten folgende weiteren Regeln, um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen. die wir auch noch einmal auf Schildern auf der Sportanlage deutlich machen:
- Der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist außerhalb der Trainingsgruppe einzuhalten
- Die Vorgaben und Empfehlungen der Fachverbände sind einzuhalten
[Quelle: E-Mail der Stadt Solingen]
Besondere Informationen für Naturrasenflächen
Die Nutzung der Naturrasenflächen ist für das Training gemäß der Sportstättennutzungsordnung „nur in begrenztem Umfang und nicht für alle Sportarten“ zugelassen. Ich bitte daher alle Vereine, das Training auf dem Rasen auf leichtathletische Wurfdisziplinen und Fallübungen (im Rugby) zu begrenzen. Laufübungen jeglicher Form sollen auf die Laufbahnen oder auf die Hintertorsegmente verlegt werden.
[Quelle: E-Mail der Stadt Solingen]
Besondere Informationen für die Abteilung Hockey
Die Hockeyabteilung hat entschieden, mit dem Training der kleineren Spieler – MINIS – w/m D und w/m C nicht vor den Sommerferien mit dem Trainingsbetrieb zu starten. Wir können für die Einhaltung der Vorschriften und Hygienebedingungen in dieser Altersklasse nicht garantieren. Die Entscheidung ist uns schwer gefallen. Wir werden die Situation in den Sommerferien neue betrachten und dann neu bewerten. Für Rückfragen einfach bitte bei uns melden.
Die Gruppen w/m B und w/m A und ältere starten mit dem Trainingsbetrieb unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften am Montag den 18.05.2020 bis zu den Sommerferien. In den Ferien ist wieder ein Hockey-Camp geplant. In den nächsten 6 Wochen sind aber auch noch 3 Feiertage dabei.
Folgende Punkte sind zu beachten und einzuhalten:
- Ihr müsst umgezogen zum Training kommen und gehen. Es gibt keine Umkleidekabinen.
- Auf dem WMTV Gelände besteht Maskenplicht – nur beim Training auf dem Rasen nicht.
- Bringt was zum Trinken mit in einer Plastikflasche.
- Die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt auch auf dem Platz.
- Zur Zeit gilt „Kontaktloser Sportbetrieb“ – also keine Spiele. (Wahrscheinlich bis 30.5.2020)
- Reinigt Eure Hände vor dem Training!
- Versucht kein fremdes Material oder Bälle anzupacken.
- Jeder hat seinen eigenen Schläger mit dabei.
- Auf der Homepage des WMTV sind ebenfalls wichtige Infos über Corona zur Info für Euch ALLE. Bitte um Beachtung.
- Die Toiletten beim WMTV dürfen benutzt werden.
- Eltern von Kindern über 12 Jahre sind auf der Anlage nicht erlaubt.
- Der Parkplatz unten vorm Kunstrasenplatz ist aufgrund der Bauarbeiten gesperrt. – Bitte nicht runterfahren.
- Wer irgendwelche Krankheitssymptome zeigt, bleibt unbedingt Zuhause.
- Bitte meldet Euch bei Euren Trainern, damit wir ungefähr abschätzen können, wer zum Training kommt.
- Der Turnierbetrieb vom Hockeyverband ist ebenfalls zur Zeit ausgesetzt.
Wenn Rückfragen sind, bitte einfach bei den Trainern oder bei Annette oder Andreas melden.
[Andreas Lukosch, 13.05.2020]
Besondere Informationen für die Abteilung Leichtathletik
Liebe Kinder, liebe Eltern,
die ersten Lockerungen werden beschlossen und der Sportbetrieb darf unter bestimmten Auflagen wieder aufgenommen werden. Wir werden dennoch das Leichtathletik Training bis zu den Sommerferien ausfallen lassen, da die Übungsleiter nicht gewährleisten können, dass die Maßnahmen bezüglich Hygiene und Abstand eingehalten werden können. Somit ist der Plan das erste Trainingstag nach den Sommerferien der 20.08.2020 wieder zu starten. Wir werden in den Sommerferien die Situation neu betrachten und dann neu bewerten.
Eure Trainer und Abteilungsleitung Leichtathletik.
Besondere Informationen für die Abteilung Tennis
Das ist eine sehr gute Nachricht: Doppel sind auf der WMTV-Tennisanlage ab sofort wieder gestattet. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen bei der Stadt Solingen steht dem Doppelspiel nichts mehr im Wege. Wichtig und zu beachten dabei ist aber, das der Abstand zum Spielpartner eingehalten wird!
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Die Stadt Solingen hat dem Tennissport die Freigabe unter Auflagen erteilt. Aus diesem Grunde werden wir ab dem 09.05.2020 unsere Tennisanlage (nach behördlichen Vorgaben) wieder öffnen. Nachstehend ein Auszug aus der offiziellen Verlautbarung:
Besondere Hygienemaßnahmen
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Jeder Spieler muss sich vor dem Spiel registrieren und in die dafür ausliegende Liste eintragen, damit ggf. Kontaktpersonen nachvollzogen werden können.
Die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu anderen Personen von 1,5 m muss eingehalten werden! Wir empfehlen das Tragen einer Schutzmaske oder Schals auf der Terrasse.
Derzeit ist ein Aufenthalt im Vereinsheim nicht möglich!
Die Regeln für das Verhalten auf der Tennisanlage hängen am Eingang sowie am Vereinshaus aus. Diese Regeln sind strikt einzuhalten. Ein Fehlverhalten kann durch das Ordnungsamt zu einer Schließung der Anlage führen. Jeder haftet persönlich für sein Verhalten.
[Wolfgang Breda / Daniel Konrad]
Nachfolgend alle Änderungen / die aktualisierte Coronaschutzverordnung in NRW mit einer Gültigkeit bis zum 30.11.2020 (hier: HALLENSPORT):
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Besonderheiten, welche ab dem 10.11.2020
ZUSÄTZLICH (u.a. in Solingen) gelten:
=> siehe Startseite „Aktuelle Coronaschvo.“ <=
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Durch die neue CoronaSchVO haben sich Änderungen ergeben. Für den Trainingsbetrieb in den Hallen ergeben sich hierdurch folgende Erleichterungen:
- In der neuen Verordnung gibt es folgende Änderungen für den Sport:
- Die Personenbegrenzungen für Kontaktsportarten entfällt, allerdings muss die (einfache) Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
- Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (sämtliche Ligen/Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können) ist die Inzidenz am Tag vor der Veranstaltung entscheidend.
Ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes >35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar, sind Zuschauer ausgeschlossen.
- Die Benutzung der Duschen in den städtischen Turn-, Sport- und Gymnastikhallen ist ab dem 27.07.2020 wieder erlaubt. Es dürfen sich unter Wahrung des Abstandsgebots maximal 10 Personen gleichzeitig im Duschraum aufhalten.
- Großsportgeräte können wieder genutzt werden. Zur Desinfektion der Geräte nutzen Sie bitte ausschließlich ein Flächendesinfektionsmittel.
Die weitergehenden Einschränkungen bleiben bestehen. Insbesondere möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Nutzungszeit jeweils 10 Minuten später beginnt und 10 Minuten früher endet, um eine Begegnung der unterschiedlichen Trainingsgruppen beim Wechsel der Nutzer zu vermeiden.
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Gemäß der CoronaSchVO in der aktuell gültigen Fassung ist der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb in den städtischen Turnhallen wieder erlaubt. Die entsprechende Klarstellung in der CoronaBetrVO ist jetzt auch für den Vereinssport erfolgt.
Laut Beschluss des Krisenstabes der Stadt Solingen gelten die bisherigen Nutzungsvereinbarungen. Hiervon ausgenommen sind die nachfolgend genannten Hallen, welche aufgrund schulischer Nutzung oder baulicher Maßnahmen derzeit nicht zur Verfügung stehen:
- Sporthalle FALS/alt an der Wittkuller Straße (Friedrich-Albert-Lange-Sporthalle/Hallenteile 1-3)
- Turnhalle Guntherstraße an der Sekundarschule
- Turnhalle Klauberg
- Gymnastikhalle Deller Straße
Für die Nutzung der Hallen durch die Vereine gelten
grundsätzlich die folgenden Auflagen:
- Die im Gebäude befindlichen Toiletten dürfen benutzt werden, da dort eine Handwaschgelegenheit besteht. Papierhandtücher und Seife werden bereitgestellt. Desinfektionsmittel müssten sich die Nutzer selbst besorgen. Die Räume mit den Handwaschgelegenheiten dürfen nur einzeln betreten werden. Die Desinfektion von Sportgeräten erfolgt in eigener Verantwortung der Nutzer.
- Die Räume müssen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten durch die Nutzer während und nach der Nutzung gelüftet werden
- Die Reinigung erfolgt wie bisher einmal täglich durch den städtischen Reinigungsservice.
- Die Steuerung des Zutritts erfolgt über die Vereine. Die Nutzergruppen nehmen die Hallen im Rahmen ihrer bisherigen Nutzungszeiten in Anspruch, verkürzen diese aber wie folgt: Die Nutzungszeit beginnt und endet jeweils 10 Minuten früher, um eine Begegnung der unterschiedlichen Trainingsgruppen beim Wechsel der Nutzer zu vermeiden.
- Das Betreten der Sporthallen und Sportanlagen durch Zuschauer ist bis maximal 300 Personen und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 zulässig. Die jeweilige Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlich geltenden Höchstgrenze, der Größe und Ausstattung sowie der baulichen Gegebenheiten der betreffenden Sportstätte zu bemessen.
- Sportler mit erkennbaren „Erkältungssymptomen“ ist die Teilnahme am Training zu verweigern. Über jede Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die mindestens drei Wochen aufzubewahren und bei Bedarf vorgelegt werden kann, um ggfls. Ansteckungsketten zu verfolgen.
- Weitere über die obigen Regeln hinaus gehenden Festlegungen treffen die Vereine im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung für den Trainingsbetrieb und seine Mitglieder aufgrund der ausgeführten Sportart und der dazu von den jeweiligen Verbänden empfohlenen Regelungen selbst.
Ansonsten gelten folgende weitere Regeln,
um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen:
- Aufenthalt nur zum Trainingsbetrieb
- Der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten
- regelmäßig Hände waschen
Wir freuen uns sicherlich alle darüber, dass auch Hallensport jetzt wieder möglich ist, wenn auch mit Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass diese Lockerungen nicht bedeuten, dass wir jetzt so weiter machen können, wie in der Zeit vor Corona. Gesundheitsschutz ist immer noch oberstes Gebot! Ich erwarte, dass sich alle an die Regeln halten und damit dazu beitragen, dass Risiko von Infektionen weitmöglichst zu reduzieren. Bitte informieren Sie Ihre Aktiven, insbesondere Ihre Trainer über diese Regeln.
Über diese Regeln hinaus haben einzelne Verbände noch einmal sportartenspezifische Hinweise gegeben. Bitte nehmen Sie diese bei Ihrem Handeln mit auf. (Infos darüber erhalten die jeweiligen Übungsleiter, sobald diese vorliegen!)
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Insgesamt wird sehr viel Wert auf die Eigenverantwortung gelegt. Tragen Sie dazu bei, dass sich alle an die Regeln halten, damit wir diese Chance nutzen und wir keine Rückschläge erleiden, die dann wieder zur Schließung der Sportanlagen führen könnten.
[Quelle Stadt Solingen]
Angebote für Kinder unter 6 Jahren sind wieder im Programm
es ist endlich wieder soweit: Wir starten am dem 10.08.2020 wieder „voll“ durch. Das bedeutet, dass ab sofort wieder alle Kurse und Sportangeboten durchgeführt werden dürfen. Egal ob Kinder-Turnen, Reha-Kurse oder allgemeine Aktivitäten – fast alles ist wieder möglich!
Dies betreffen u.a folgende Angebote:
Baby-Turnen
Tagesmütter
Eltern-Kind-Turnen
Kinderturnen bis 6 Jahre
Bewegung für Jungs
Kindertanzen
Handball-Kindergarten
Handball-Krabbelgruppe
Coronavirus führt vorrangig zu Atemwegsbeschwerden
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Mehr als bei einer Grippe oder Erkältung sind für eine Infektion mit dem Coronavirus vor allem Beschwerden im Bereich der Atemwege charakteristisch. Bei den ersten COVID-19-Erkrankten in China wurden folgende Symptome der Atemwege beobachtet:
- Trockener Husten (bei 76 Prozent der Betroffenen)
- Kurzatmigkeit (bei 55 Prozent der Coronavirus-Infizierten)
Weiteres Symptom: Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns durch Coronavirus
Mehr als bei einer Grippe oder Erkältung sind beim Coronavirus vor allem die unteren Atemwege betroffen. Hinzu können Symptome kommen, die man auf den ersten Blick nicht mit einer Virusinfektion in Verbindung bringt: Mehre Studien berichten, dass bei einem Großteil der Patienten mit COVID-19 der Geschmacks- und Geruchssinn gestört oder vorübergehend komplett verschwunden war. Meist tritt dieses Symptom in den ersten Tagen einer Infektion mit dem Coronavirus auf und klingt einige Tage nach Ende der Erkrankung wieder ab.
Auch blaue Flecken werden als mögliches Symptom diskutiert. So hatten Ärzte aus Italien, Thailand und den USA von Patienten mit COVID-19 berichtet, die blaue Flecken oder andere Hautveränderungen aufwiesen. Von anderen Viruserkrankungen ist bereits bekannt, dass sich Symptome der Infektion auch an der Haut zeigen.
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Grippe und Coronavirus durch ähnliche Symptome leicht zu verwechseln
Eine Grippe ist von einer SARS-CoV-2-Infektion alleine aufgrund der Symptome nur schwer abzugrenzen. Sowohl bei einem grippalen Infekt als auch beim Coronavirus treten die Symptome meist sehr plötzlich auf. Husten ist für beide Infektionen typisch und trocken. Die Symptome Schnupfen und Halsschmerzen, die für Erkältungen charakteristisch sind, treten sowohl bei Influenza als auch bei COVID-19 normalerweise selten auf. Niesen kommt bei beiden Erkrankungen in der Regel ebenfalls nicht vor.
Unterschiede zwischen einer Coronavirus-Infektion und Grippe gibt es bei folgenden Symptomen:
- Fieber: Fieber ist bei Grippe meist sehr stark, beim Coronavirus tritt es etwas seltener auf und ist meist nur mäßig ausgeprägt.
- Kopfschmerzen: Beim Coronavirus sind Kopfschmerzen selten, wohingegen sie bei einer Grippe meist sehr dominant sind.
- Gliederschmerzen: Auch Gliederschmerzen sind ein typisches Symptom bei Grippe und in der Regel stark ausgeprägt. Bei COVID-19 treten Gliederschmerzen hingegen nur selten auf.
- Mattigkeit und Schlappheit: Sehr typisch für Influenza ist ein allgemein sehr ausgeprägtes Gefühl der Schwäche und Abgeschlagenheit. Betroffene fühlen sich oft vollkommen entkräftet. Beim Coronavirus wurde Abgeschlagenheit bisher in weniger als 50 Prozent der Fälle beobachtet.
- Schüttelfrost: Schüttelfrost tritt bei Grippe manchmal auf, bei COVID-19 ist dieses Symptom hingegen seltener zu beobachten.
- Kurzatmigkeit: Dieses Symptom fehlt bei grippalen Infekten normalerweise, bei Coronavirus-Infektionen tritt Kurzatmigkeit hingegen in etwa bei jedem zweiten Patienten auf.
Erkältung von Coronavirus leichter abzugrenzen
Leichter als eine Grippe lässt sich eine Erkältung von einer Coronavirus-Infektion abgrenzen. Denn hier sind die Symptome deutlich unterschiedlicher und anders ausgeprägt.
Auch der Beginn der Erkrankung ist ein Unterscheidungskriterium. Eine Erkältung beginnt meist schleichend, eine Coronavirus-Infektion äußert sich dagegen in plötzlichen Beschwerden.
Das erste Symptom einer Erkältung ist in den meisten Fällen ein Kratzen im Hals, das sich dann schleichend zu Halsschmerzen weiterentwickelt. Weitere Symptome wie Mattigkeit und leichte bis mittelgradige Kopfschmerzen kommen meist erst nach und nach hinzu. Kopfschmerzen sind bei COVID-19 eher untypisch.
98 Prozent der ersten Coronavirus-Infizierten aus China litten aber an Fieber, bei Erkältungen ist die Temperatur in der Regel nur leicht erhöht.
Auch anhand des Schnupfens kann eine Erkältung leicht von der Virusinfektion COVID-19 unterschieden werden: Beim Coronavirus tritt Schnupfen nur selten auf, bei Erkältungen ist dieses Symptom hingegen besonders typisch und stark ausgeprägt.
Husten bei Erkältung und Coronavirus unterschiedlich
Besonders gut abgrenzen lässt sich COVID-19 von einer Erkältung mit einem Blick auf den Husten. Typisch für Erkältungen ist auch, dass er bei einigen Betroffenen bestehen bleibt, obwohl die anderen Symptome der Erkältung bereits abgeklungen sind.
Ein weiterer Unterschied zwischen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ist, dass der Husten hier immer trocken ist. Bei Erkältungen ist der Husten zu Beginn und am Ende der Infektion zwar auch trocken, während des Erkrankungshöhepunktes aber schleimig.
Mehr zum Thema: https://www.gesundheit.de/krankheiten/infektionskrankheiten/atemwegsinfektionen/coronavirus/symptome
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Aktuelle Veranstaltungen
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Jahreshauptversammlung 2021
Mai 28| 19:00 - 22:00 -
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Juni 26 - Juni 27 -
„25. Großfeld-Turnier“
Juli 4| 10:30 - 17:00 -
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Juli 17| 10:00 - Juli 18| 17:00
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