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Mit der aktuellen Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
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Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
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Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
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Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!
- Anlage 1 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
(Quelle: Landessportbund NRW)
Für ein Training im Fitnessstudio sind folgende Regeln dringend einzuhalten:
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Mit der aktuellen Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
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Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
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Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
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Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!
- Anlage 1 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
(Quelle: Landessportbund NRW)
Geschäftsstelle
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Adolf-Clarenbach-Str. 41
42719 Solingen
Tel.: 0212 318597
Fax: 0212 2311476
Mail: info@wmtv.de
Öffnungszeiten:
Dienstag
16:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Fitness- / Gesundheitsstudio
Tel.: 0212 2311475
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- Gedanken zum „internationalen Tag des Ehrenamtes“ 5. Dezember 2024
- „Walder Weihnachtsdorf 2024 – der WMTV ist wieder mit dabei!“ 4. Dezember 2024