Negative Entscheidung des Krisenstabs der Stadt Solingen zur Öffnung der Sportstätten!

.

PROLOG „Was waren das doch für erfreuliche Nachrichten, die uns am 21.02.2021 in NRW erreicht haben, denn bis Sonntag gab es in NRWweit einen Stillstand für den Amateur- und Breitensport. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gelten nun moderate Öffnungen im Freien. Jetzt ist „Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“ erlaubt. (…)“

.

(…) aber leider nicht in Solingen

– die Inzidenzwerte sind nun mal zu hoch!

.

Aus diesem Grunde hat der Krisenstab der Stadt Solingen die nachfolgende Meldung veröffentlicht:

„die Sportstätten in Solingen bleiben weiterhin geschlossen. Zwar sieht die Corona-Schutz-Verordnung in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung die Möglichkeit der Öffnung von Freisportanlagen für den Individualsport vor. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte hat der Krisenstab der Stadt Solingen gemäß § 16 der Verordnung am 23.02.2021 entschieden und mit den Ministerien abgestimmt, dass die Freisportanlagen geschlossen bleiben, bis der Inzidenzwert für Solingen an mindestens 7 Tagen hintereinander unter einen Wert von 50 gesunken ist. Die in der Verordnung genannten Ausnahmen für den Berufs-/Profisport, das Stützpunkttraining und den Schulsport bleiben bestehen.“

Die Stadt Solingen hat folgende Regelungen für Solingen festgeschrieben:

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Dies bedeutet ein Verbot für jeglichen Wettbewerbs-/Spiel- und Trainingsbetrieb.
  • Der Individualsport auf den städtischen und vereinseigenen Freisportanlagen ist ab sofort nicht mehr zulässig. Die Freisportanlagen sind aus diesem Grund für Nutzungen gesperrt. Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Radfahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten in diesen Individualsportarten durch Trainerinnen und Trainer.
  • Die Spielplätze bleiben geöffnet.
  • Der ärztlich verordnete Gesundheitssport in den Hallen darf ebenfalls ab sofort nicht mehr durchgeführt werden.
  • Erlaubt ist lediglich der Profisport (derzeit 1. Mannschaft des BHC und 1. Frauenmannschaft des HSV Gräfrath) sowie das Training an den Landesleistungsstützpunkten Fechten und Handball, sofern hierfür eine Genehmigung der Stadt Solingen erteilt wurde.
  • Der Sport- und Schwimmunterricht muss für alle Schulformen und Jahrgangsstufen ausgesetzt werden, hierzu zählt auch die Hallennutzung durch den OGS.
  • Alle Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  • Gemeinsamer Sport, sämtliche Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Hierzu zählt auch das Landessportfest der Schulen (Stadt- Bezirks- und Landesmeisterschaften der Schulen).

(Quelle: Solinger Sportbund & Pressemitteilung der Stadt Solingen)