Werden die Beiträge im Januar 2021 eingezogen?
Ja , der Einzug der Beiträge erfolgt wie gewohnt.
Werden Kursgebühren eingezogen?
Kursgebüren werden erst eingezogen, wenn sichergestellt ist, dass der Kurs tatsächlich stattfinden kann. Die Kursgebühren werden dann den tatsächlich stattfindenden Terminen angepasst.
Werden Beiträge, für die durch Corona ausgefallene Sportzeit, zurück erstattet?
Nein, die Rückerstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen ist nicht gestattet. Die Beitragsforderung ist laut der vereinsrechtlichen Grundlage gerechtfertigt, da diese zur Umsetzung der Gemeinschaft dienen und nicht für den Erhalt einer Dienstleistung bestimmt sind. Aus diesen Gründen erhalten wir auch keine Soforthilfen und alle unsere Kosten werden nach wie vor von den Beiträgen finanziert.
Gibt es wegen Corona ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, eine Kündigung ist nur zum Quartalsende, unter Berücksichtigung der vom Mitglied gewählten Zahlungsweise ( vierteljährlich, halbjährlich, jährlich ) mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Tennismitglieder können nur zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Sie haben weitere Fragen?
Sollten darüber hinaus noch weitere individuelle Fragen oder persönliche Probleme zur Beitragszahlung bestehen, dann sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Wir geben im Rahmen unserer Möglichkeiten unser Bestes um die schwierige Situation zu meistern.
Sie erreichen uns per Mail unter info@wmtv.de,
per AB unter 0212/ 31 85 97,
Andreas Lukosch unter 01577/ 215 23 00